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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

1. Geltungsbereich
Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich.
Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorher ausführen.

2. Angebot und Vertragsschluss
2.1
Unsere Angebote sind freibleibend. Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Ware an den Besteller anzunehmen.
2.2
Angebote und Abbildungen, Farben, Warenmuster, Beschreibungen in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen sind nur annähernd zu verstehen und für uns unverbindlich.
2.3
An Abbildungen, Zeichnungen, Warenmustern und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
2.4
Wir behalten uns das Recht vor, Produktveränderungen, die einer Qualitätsverbesserung dienen, auch ohne Vorankündigung durchzuführen.
2.5
Wir sind dazu berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.

3. Belehrung über das Widerrufsrecht bei Fern- Verträgen
Dem Verbraucher steht bei einem Fern- Vertrag ( Vertrag über die Lieferung von Waren, der unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln – insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien und E- Mails – abgeschlossen wurde) ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit dem Tage des Eingangs der Ware bzw. bei Teillieferungen mit dem Eingang der ersten Lieferung beim Besteller. Der Widerruf des Vertrages bedarf keiner Begründung und kann schriftlich oder durch die Rücksendung der Ware erfolgen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1
Sofern nichts gegenteiliges vereinbart wird, gelten unsere Preise in Euro ausschließlich Verpackung und Versandkosten. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
4.2
Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das oben angegebene Konto zu erfolgen. Der Abzug bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschriftsanzeige bei uns eingeht als Zahlungseingang. Bei Bestellungen über 1.000,00 € ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Verkaufspreises vom Besteller zu leisten. Die Restsumme wird je nach gewünschter Versandart direkt vor bzw. bei Warenauslieferung fällig.
4.3
Der Kaufpreis ist sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar. Ab dem 30.Tag nach Rechnungsdatum ist CelticKraft berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen, es sei denn, dass CelticKraft höhere Verzugszinsen nachweist, ohne dass es der vorherigen Warnung bedarf. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5. Lieferzeit
5.1
Die vereinbarte Lieferzeit beginnt mit dem Tag des Eingangs der Auftragsbestätigung.
5.2
Werden vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten, um mehr als zwei Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist mit dem Hinweis zu setzen, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Diese Nachfrist muss mindestens zwei Wochen betragen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
5.3
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Im Übrigen haften wir im Falle des Lieferverzuges für jede volle Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Kaufpreises, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Kaufpreises.
5.4
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Soweit die Voraussetzungen von Satz 1 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug oder Schuldnerverzug geraten ist.
5.5
Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm die durch die Lagerung entstehenden Kosten, mindestens jedoch 1 % des Kaufpreises für jeden angefangenen Monat in Rechnung gestellt.

6. Gefahrenübergang
Die Lieferung erfolgt mit einem Transporteur unserer Wahl. Mit der Übergabe der Ware an den Transporteur geht die Gefahr auf den Kunden über. Bei Sendungen des Kunden an CelticKraft trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei CelticKraft.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus den Geschäftsverbindungen mit dem Besteller vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag.
7.2
Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist.
7.3
Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderung in Höhe des Faktura- Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, obwohl insbesondere kein Antrag eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist dies jedoch der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt. Wir verpflichten uns, die zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die uns zustehenden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
7.4
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den entstandenen Ausfall.

8. Mängelhaftung
8.1
Der Besteller ist verpflichtet, die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden und offensichtliche Mängel zu untersuchen sowie die Beschaffenheit und Eigenschaften der Ware zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind vom Käufer innerhalb einer Woche ab Erhalt des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen. Bei versteckten Mängeln beginnt die einwöchige Rügefrist mit der Entdeckung und endet spätestens mit dem Ablauf der Gewährleistungsfrist.
8.2
Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Besteller nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
8.3
Im Falle der Mangelbeseitigung tragen wir die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises.
8.4
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf dem vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8.5
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Die gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.6
Soweit nicht vorstehend etwas abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
8.7
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.

9. Gesamthaftung
9.1
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziff. 8. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsposition des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
9.2
Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

10. Umtausch
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Vom Umtausch generell ausgeschlossen sind aus hygienischen Gründen „Reeds“ (Tonerzeuger der Dudelsäcke) sowie unversiegelte Ton- Bild- und Datenträger. Die Regelungen über die Mängelhaftung bleiben unberührt.

11. Sonstiges
11.1
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.
11.2
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zusätzliche Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. diese Lücke ausfüllt.

12. Gerichtsstand
12.1
Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Falls der Besteller nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, soweit Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Bestellers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
12.2
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von UN- Kaufrecht ist ausgeschlossen